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Birkenfeld

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31.01.2022   HWA

 

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Gebühren - und Beitragsordnung 2014

des MSC CONDOR e.V. Birkenfeld

 

  Kinder und Jugendliche passiv   bis zur Vollendung des 17.ten Lebensjahres    Beitragsfrei

  Jugendliche aktiv   ab12 Jahre, bis Vollendung des 17.ten Lebensjahres             3,00 € Monat/ 36,00 € Jahr

  Erwachsene passiv                                                                                    3,00 € Monat/ 36,00 € Jahr

  Erwachsene aktiv                                                                                       6,00 € Monat/ 72,00 € Jahr

  

Einmalige Aufnahmegebühr für erwachsene aktive Mitglieder ab 18 Jahren                      300,00 €

 

 

Jeder aktive Erwachsene hat im Jahr mindestens 30 Arbeitsstunden bei Arbeitseinsätzen zu leisten. Für nicht erbrachte Arbeitsstunden werden pro Stunde 5,00 € in Rechnung gestellt. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand festgelegt/veranlasst. Genauso können bei Veranstaltung mit Publikum (Flugtag‚ Wettbewerben oder Meisterschaften)die Arbeitsstunden erbracht werden. Der Platzdienst (Rasenmähen und Flugleiter) wird nicht angerechnet.

Aktiv gemeldete Jugendliche  sind von dieser Regelung  nicht betroffen, es wird erwartet das aktive Jugendliche bei Veranstaltungen den Verein gemäß ihres Alters und Fertigkeiten aktiv unterstützen.

 

 

Die Aufnahme in den Verein ist in der Satzung § 6  (Erwerb der Mitgliedschaft) geregelt

Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes vorläufig für die Zeit von 3 Jahren und kann innerhalb dieser Zeit vom Vorstand jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Einspruch nach §10 der Satzung ist in diesem Falle ausgeschlossen. Erfolgt keine endgültige Aufnahme durch den Verein wird die Aufnahmegebühr an den Antragsteller zurückgezahlt. Erwachsene ab 18 Jahren brauchen keine Aufnahmegebühr zu zahlen, wenn sie zuvor mindestens 12 Monate im Verein  als aktiver Jugendlicher angemeldet waren.

Um Mitglied beim MSC Condor e.V. zu werden muss dem Vorstand eine Abbuchungserlaubnis erteilt worden sein (bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter). Sämtliche Mitgliedsbeiträge, Versicherungen und Gebühren die im direkten zusammen Hang mit der Mitgliedschaft stehen, werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Abbuchung erfolgt im September jeden Jahres. Hierbei wird der Mitgliedsbeitrag rückwirkend für das laufende Kalenderjahr und im Voraus, der geforderte Versicherungsbeitrag des DMFV für das kommende Kalenderjahr eingezogen, ohne gesonderte Rechnungserstellung. Änderungen zu diesem Verfahren werden in den Mitgliederversammlungen festgesetzt.

Über Ausnahmen zu dieser Regelung entscheidet grundsätzlich der Vorstand.

 

Mit Unterzeichnung des Aufnahmeantrages unterwirft sich der Antragsteller dieser Regelung

 

Der Vorstand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebühren- und Beitragsordnung

des Deutschen Modellflieger Verbands

 

Jahresbeiträge Stand 2014:

 

Was kostet eine Mitgliedschaft im DMFV?

Der Beitrag für Einzelmitglieder und Mitglieder in DMFV- Vereinen –inklusive Versicherungsanteil für den Betrieb von Flugmodellen auf Modellfluggeländen europaweit - beträgt:

 

für Erwachsene € 42,-

für Jugendliche € 12,-

 

Der ermäßigte Jahresbeitrag für Modellflugsportler mit Schwerbehinderten-Ausweis – inklusive Versicherungsanteil für den Betrieb von Flugmodellen auf Modellfluggeländen europaweit beträgt:

 

für Erwachsene € 34,-

für Jugendliche € 10,-

 

Jugendlicher ist jede natürliche Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus können Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gegen Nachweis den Jugendlichenstatus zuerkannt bekommen. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt:

 

für Erwachsene € 21,-

für Jugendliche € 10.-

 

Fördermitglieder genießen über die Mitgliedschaft keinen Versicherungsschutz. Die Aufnahmegebühr für "aktive" DMFV- Mitglieder und Fördermitglieder beträgt einmalig:

 

für Erwachsene € 3,-

für Jugendliche € 1,50

 

Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder, die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben.

 

ZUSATZVERSICHERUNG

 

nach Form II / € 14,36 p.a. Deckung: Pauschal € 1,5 Mio. für Personen- und/oder Sachschäden - oder

nach Form III / € 17,44 p.a. Deckung: Pauschal € 3,0 Mio. für Personen- und/oder Sachschäden - oder

nach Form IV / € 24,62 p.a. Deckung: Pauschal € 4,0 Mio. für Personen- und/oder Sachschäden

 

Vereinshaftpflicht-Deckungssumme € 1,5 Mio.

Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung € 150,-

Bei Schäden über 2.500 € beträgt der Selbstbehalt allerdings laut Vertrag 10 % der Regulierungssumme. Die Selbstbehaltregelungen werden nur bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung an Flugmodellen angewendet, nicht aber bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen.

 

Weitere Informationen zur Versicherung und Mitgliedschaft beim DMFV unter:

http://www.dmfv.de

 

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